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   VG Freiburg, 25.02.2000 - 7 K 2177/98   

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VG Freiburg, 25.02.2000 - 7 K 2177/98 (https://dejure.org/2000,18575)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.02.2000 - 7 K 2177/98 (https://dejure.org/2000,18575)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 7 K 2177/98 (https://dejure.org/2000,18575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht für PKW von Behinderteneinrichtung; Voraussetzungen für Rundfunkgebührenpflichtbefreiung von Behindertenwerkstätten; Voraussetzungen für Rundfunkgebührenpflichtbefreiung von Autoradios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 490
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1996 - 2 S 1749/95

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Autoradios in Fahrzeugen

    Auszug aus VG Freiburg, 25.02.2000 - 7 K 2177/98
    Der Kläger betreibt zwar eine Einrichtung im Sinne des § 3 BefrVO, nämlich eine auf Dauer angelegte Kombination von sachlichen und personellen Mitteln zur Ermöglichung einer anstalts- oder heimmäßigen Betreuung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15. Januar 1996 - 2 S 1749/95 -).

    Daneben liegt eine mit dem Befreiungszweck nicht zu vereinbarende Nutzung auch dann vor, wenn das Rundfunkempfangsgerät unter normalen Umständen auch unabhängig und losgelöst von dem begünstigten Zweck gebraucht werden kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15. Januar 1996, a.a.O.).

    Autoradios werden weder nach ihrer üblichen Funktion noch nach dem vom Kläger konkret verfolgten Zweck ausschließlich für den betreuten Personenkreis bereit gehalten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15. Januar 1996, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2002 - 15 K 3421/00

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Befreiung von der

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Januar 1996 - 2 S 1749/95 -, juris, für einen Beförderungsdienst des Roten Kreuzes zum Transport behinderter Kinder zwischen Wohnung und Sonderschule; Schleswig- Holsteinisches OVG - OVG Schleswig -, Urteil vom 20. August 1999 - 3 L 217/98 -, S. 9 ff, für eine Behinderteneinrichtung, bestehend aus Wohnheim und räumlich getrennter Werkstatt; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG Lüneburg -, Urteil vom 21. September 1999 - 10 L 2704/99 -, S. 9 ff, für eine in mehreren räumlich getrennten Erziehungsheimen und in einer Privatschule untergebrachte Jugendhilfeorganisation; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2001 - 12 A 10609/01 -, juris, für eine ambulante Dialysestation mit Aufenthalt von 15 bis 20 Stunden wöchentlich; VG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2001 - 3 K 4347/00 -, S. 6, für Jugenddörfer; VG Freiburg, Urteil vom 25. Februar 2000 - 7 K 2177/98 -, VBlBW 2000, 490; s. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW -, Urteil vom 12. Februar 1986 - 4 A 2420/84 -, S. 8.

    Das bedeutet jedoch, daß die Fahrzeuge nebst den eingebauten Autoradios im Rahmen der jeweiligen stationären Behinderteneinrichtung und nicht etwa zum Betrieb selbständiger ambulanter Fahrdienste bereitgehalten werden; zudem folgt daraus, daß dieses Bereithalten im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BefrVO in" Einrichtungen geschieht, während die Verneinung des Befreiungsanspruchs (schon) mit dem Argument, daß § 3 Abs. 1 in räumlich-gegenständlicher Beschränkung nur in Gebäulichkeiten bereitgehaltene Geräte erfaßt", so VG Freiburg, Urteil vom 25. Februar 2000 - 7 K 2177/98 -, VBlBW 2000, 490.

    vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juni 1983 - 10 OVG A 2/83 -, S. 6 ff; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1986 - 4 A 2420/84 -, S. 8, 9; VGH Baden- Württemberg, Urteile vom 15. November 1991 - 14 S 1921/89 -, juris, S. 6, 7, und vom 15. Januar 1996 - 2 S 1749/95 -, juris, S. 4; dem folgend OVG Schleswig, Urteil vom 20. August 1999 - 3 L 217/98 -, S. S. 11, VG Freiburg, Urteil vom 25. Februar 2000 - 7 K 2177/98 -, VBlBW 2000, 490 f, und VG Hannover, Urteil vom 4. November 1998 - 14 A 3923/98 -.

    In der Rechtsprechung wird die Frage, ob gerade Hörfunkgeräte in Kraftfahrzeugen zur Beförderung der Bewohner von Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 BefrVO für den betreuten Personenkreis" bereitgehalten werden, zum Teil mit der Begründung verneint, daß diese Geräte hinsichtlich des Verkehrsfunks, der Wartezeiten und der Leerfahrten anderen, nicht begünstigten Personen dienten, so VG Hannover, Urteil vom 4. November 1998 - 14 A 3923/98 -, S. 4, 5; VG Freiburg, Urteil vom 25. Februar 2000 - 7 K 2177/98 -, VBlBW 2000, 490 f.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein

    Die vom Kläger vertretene weite Interpretation des Einrichtungsbegriffs, die sich losgelöst von einer Orts- und Gebäudebezogenheit ausschließlich an dem vom gemeinnützigen Rechtsträger verfolgten Betreuungszweck orientiert (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 2704/99 -, OVGE MüLü 48, 440), entfernt sich nach Auffassung des Senats zu weit vom Wortlaut der hier in Frage stehenden Rechtsnormen und verkennt, dass ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Empfangsgerät schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht in der Einrichtung betrieben wird, sondern von der Einrichtung bzw. im Rahmen dieser Einrichtung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 25.2.2000, VBlBW 2000, 490 unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO).
  • VG Stuttgart, 10.12.2003 - 3 K 1945/03

    Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios in Transportbussen einer

    18 In der Rechtsprechung ist allerdings die hier entscheidungserhebliche Frage, ob die Befreiung auch für Autoradios in solchen Fahrzeugen einer stationären Einrichtung zu gewähren ist, die im Rahmen des rundfunkgebührenrechtlich geforderten Zwecks der Einrichtung genutzt werden, umstritten (dagegen: VG Freiburg, Urteil vom 25.02.2000 - 7 K 2177/98 -, VBlBW 2000, 490; Bayer. VGH, Urteil vom 18.02.2002 - 7 B 01.2383 - dafür: Nieders. OVG, Urteil vom 21.09.1999 - 10 L 2704/99 - OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 28.03.2002 - 12 A 11623/0 1 - FEVS 54, 74 mit der Einschränkung, dass die Verwendung des Fahrzeugs von dem Zweck der Einrichtung, nämlich der beruflichen Ausbildung und Förderung von Behinderten, geprägt sein müsse).
  • VG Göttingen, 27.11.2008 - 2 A 406/06

    Auto; Autoradio; Befreiung; Befreiungsvoraussetzung; Behindertenwerkstätte;

    In der Rechtsprechung wird deshalb überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Gebührenbefreiung für Empfangsgeräte, die in den von dem jeweiligen Einrichtungsträger betriebenen Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, mit Blick auf den Sinn und Zweck der Befreiungsvorschrift ausgeschlossen ist (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 25.02.2000 - 7 K 2177/98-, VBlBW 2000, 490; VGH Mannheim, Urt. v. 11.12.2003, a.a.O; Urt. v. 30.06.2005 -2 S 395/04-, zitiert nach juris; VG Köln, Urt. v. 21.09.2006 -6 K 6770/05-, NWVBl 2007, 162; VGH München, Urt. v. 18.04.2002 -7 B 01.2382-, ZUM-RD 2003, 54; so auch Göhmann/Naujock/Siekmann, a. a. O., Rn. 65; a. A.: OVG Koblenz, Urt. v. 28.03.2002, a.a.O. soweit die Verwendung eines Kraftfahrzeugs von dem Zweck der Einrichtung geprägt ist; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1999, a.a.O. soweit der ganz überwiegende Teil von Fahrten mit dem betreuten Personenkreis im Rahmen von Betreuungsaufgaben unternommen wird).
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